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Satzung

Satzung der Abgeordnetenorganisation „Abgeordnete des friedlichen Russlands“

Satzung der Abgeordnetenorganisation

„Abgeordnete des friedlichen Russlands“

Inhalte ( anklickbar ):

  1. Allgemeine Bestimmungen 1
    1.1. Rechtsstatus 1
    1.2. Rechtsgrundlage 2
    1.3. Organisationssymbole 2
  2. Ziele und Ziele der Organisation 2
    2.1. Organisationsziele 2
    2.2. Ziele der Organisation 2
  3. Organe und Beamte der Organisation 3
    3.1. Organisationsstruktur 3
    3.2. Mitgliederversammlung des Vereins 3
    3.3. Befugnisse und Zuständigkeiten der Hauptversammlung 5
    3.4. Verwaltungsrat der Organisation 5
    3.5. Prüfung der Organisation 7
    3.6. Schlichtungsorganisation 8
    3.7. Betriebsleiter der Organisation 9
  4. Mitgliedschaft im Verein, Rechte und Pflichten der Mitglieder 10
    4.1. Mitgliedschaft in Organisation 10
    4.2. Beitritt zur Organisation 11
    4.3. Buchhaltung für Mitglieder der Organisation 12
    4.4. Beendigung der Mitgliedschaft im Verein 12
    4.5. Rechte und Pflichten der Mitglieder der Organisation 13
  5. Projekte der Organisation 14
    5.1. Projektaktivitäten in der Organisation 14
    5.2. Projektmanager 14
  6. Beziehungen der Organisation zu anderen Organisationen, politischen Vereinigungen, Einzelpersonen 15
  7. Allgemeine Bestimmungen
  8. 1. Rechtsstatus
  9. Die Organisation „Abgeordnete des friedlichen Russland“ (im Folgenden auch „Organisation“) ist eine öffentliche Vereinigung, die gegründet wurde, um die Rechte und Interessen der Russen zu schützen, zur Lösung gesellschaftspolitischer Probleme und zur raschen Demokratisierung Russlands beizutragen.
  10. Die Organisation wurde auf dem Gründungskongress gegründet. Die Delegierten des Gründungskongresses der Organisation sind die Gründer der Organisation.
  11. Die Organisation wird in Form einer gemeinnützigen Organisation gegründet, ohne eine juristische Person zu bilden.
  12. Zur Durchführung finanzieller und wirtschaftlicher Aktivitäten im Interesse der Organisation gründen die Mitglieder der Organisation eine juristische Person in Form eines Vereins.
  13. 2.Rechtsgrundlage _
  14. Die Aktivitäten der Organisation werden durch die Satzung der Organisation geregelt.
  15. Das Gebiet, in dem die Organisation tätig ist, ist nicht begrenzt.
  16. Die Aktivitäten der Organisation basieren auf den Grundsätzen der Freiwilligkeit, Gleichheit, Rechtmäßigkeit und Transparenz sowie den im Manifest der Organisation festgelegten Werten.
  17. Die Organisation ist nicht für die Verpflichtungen ihrer Mitglieder verantwortlich, und die Mitglieder der Organisation sind nicht für die Verpflichtungen der Organisation verantwortlich.
  18. Der Name der Organisation lautet „Abgeordnete des friedlichen Russland“. Kurzbezeichnung –
  19. 3. Symbole der Organisation
  20. Eine Organisation kann über eigene Symbole in Form eines Emblems und Logos verfügen.
  21. Das Emblem der Organisation repräsentiert…
  22. Das Logo der Organisation repräsentiert…
  23. Ziele und Ziele der Organisation
    2.1. Ziele der Organisation
    2.1.1. Die Ziele der Organisation sind:
    ● Demokratisierung und Entwicklung der Zivilgesellschaft in Russland.
    ● Der Kampf um die Verwirklichung der gesetzlichen Rechte der russischen Bürger.
    ● Schutz der Rechte und Interessen von Personen mit russischer Staatsbürgerschaft, unabhängig von ihrem Aufenthaltsort , sofern diese Rechte und Interessen nicht im Widerspruch zu den Normen des Völkerrechts und den im Manifest der Organisation festgelegten Werten stehen.
    ● Schutz der Rechte und Interessen von Personen, die von den Handlungen der russischen Behörden auf dem Territorium der Russischen Föderation oder auf dem Territorium anderer Staaten betroffen sind, gegen die die Russische Föderation aggressive Militäraktionen durchführt.
    ● Lösung gesellschaftspolitischer Probleme Russlands.
    2.2. Ziele der Organisation
    2.2.1. Die Ziele der Organisation sind:
    ● Information, organisatorische und sonstige Unterstützung politischer Prozesse zur Entwicklung der Demokratie, Basisinitiativen und lokaler Selbstverwaltung in Russland.
    ● Vorbereitung von Projekten und Reformkonzepten zur Demokratisierung und Entwicklung der Zivilgesellschaft in Russland.
    ● Vorbereitung und Lobbyarbeit für Vorschläge zum Schutz der Rechte und Interessen der Russen, auch derjenigen außerhalb Russlands.
    ● Erstellung von Expertenmaterialien zur öffentlichen, sozialen oder politischen Situation in Russland.
    ● Verbreitung von Informationen über Menschenrechtsverletzungen in Russland.
    ● Organisation und Durchführung von Kampagnen zur Lösung gesellschaftspolitischer Probleme Russlands.
    ● Information der Öffentlichkeit über die Aktivitäten der Organisation.
  24. Organe und Beamte der Organisation
    3.1. Organisationsstruktur
    3.1.1. Das oberste Organ der Organisation ist die Mitgliederversammlung der Organisation.
    3.1.2. Die Generalversammlung wählt:
    ● Das Leitungsgremium ist der Verwaltungsrat der Organisation;
    ● Kontroll- und Prüfungsorgane: Schlichtung und Prüfung der Organisation;
    ● Beamter – Betriebsleiter der Organisation.
    3.2. Generalversammlung der Mitglieder der Organisation
    3.2.1. Die Form der Abhaltung der Hauptversammlung ist eine Präsenz-, Abwesenheits- oder Abwesenheitsversammlung.
    3.2.2. Geplante Sitzungen werden mindestens einmal im Jahr durch Beschluss des Verwaltungsausschusses der Organisation einberufen, der von mindestens der Hälfte der zur Teilnahme an der beschlussfähigen Sitzung des Verwaltungsausschusses registrierten Mitglieder des Verwaltungsausschusses angenommen wird.
    3.2.3. Außerplanmäßige Sitzungen der Hauptversammlung können einberufen werden:
    ● beschlussfähigen Sitzung des Verwaltungsausschusses teilnehmen .
    ● zu Fragen im Zusammenhang mit den Befugnissen des Schiedsverfahrens – durch Beschluss von mindestens der Hälfte der Mitglieder des Schiedsverfahrens der Organisation, die an der Sitzung des Schiedsverfahrens teilnehmen und beschlussfähig sind.
    ● zu Fragen im Zusammenhang mit den Befugnissen der Revision – durch Beschluss von mindestens der Hälfte der an der Revisionssitzung teilnehmenden Mitglieder der Revision der Organisation, die beschlussfähig ist.
    ● auf Initiative der Mitglieder der Organisation – von mindestens fünfundzwanzig Prozent der stimmberechtigten Mitglieder der Organisation .
    3.2.4. Die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung einer Sitzung der Hauptversammlung sowie für die Information der Mitglieder der Organisation über Form und Datum der Sitzung liegt bei dem Gremium oder der Gruppe von Mitgliedern der Organisation, auf deren Initiative die Sitzung einberufen wird.
    Der Vorstand hat nicht das Recht, den Initiatoren der Einberufung einer Hauptversammlung die Bereitstellung von Informationen über die Mitglieder der Organisation zu verweigern, die für die Information über die bevorstehende Sitzung erforderlich sind.
    3.2.5. Informationen über Datum und Uhrzeit des Beginns, Form, Initiator und Entwurf der Tagesordnung der Mitgliederversammlung müssen den Mitgliedern der Organisation spätestens einen Monat vor dem Datum der Versammlung mitgeteilt werden.
    Als Datum der Informationsübermittlung gilt das Datum der Absendung der persönlichen elektronischen Nachricht.
    3.2.6. Die Mitgliederversammlung ist gültig, wenn mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Vereinsmitglieder an ihrer Arbeit teilnimmt.
    Die Gesamtzahl der Mitglieder der Organisation, die zur Bestimmung des Quorums herangezogen wird, wird vom Verwaltungsausschuss am Tag der Mitteilung an die Mitglieder der Organisation über die bevorstehende Sitzung der Hauptversammlung bekannt gegeben.
    ● Wird eine ordentliche oder außerordentliche Hauptversammlung mangels Quorum für ungültig erklärt, findet frühestens nach 2 Wochen und spätestens nach 1 Monat eine erneute Hauptversammlung statt, die bei beliebiger Teilnehmerzahl als gültig gilt.
    3.2.7. Zur Überwachung der Richtigkeit der Auszählung der Abstimmungsergebnisse während einer Versammlung wählt die Generalversammlung eine vorübergehende Auszählungskommission. In die Zählkommission werden drei bis sieben Personen gewählt. Die Mitglieder der Auszählungskommission werden mit einfacher Stimmenmehrheit der Mitglieder der Mitgliederversammlung gewählt.
    3.2.8. Die Form und das Verfahren der Abstimmung in der Hauptversammlung werden von der Hauptversammlung gemäß dieser Satzung festgelegt. Der Verwaltungsausschuss, der Schiedsgerichts-, Prüfungs- und Betriebsdirektor werden durch geheime Abstimmung gewählt.
    3.2.9. Die Sitzungen der Mitgliederversammlung finden öffentlich statt.
    ● Eine Sitzung der Hauptversammlung kann durch Beschluss der Hauptversammlung ganz oder teilweise hinter verschlossenen Türen abgehalten werden.
    ● Fragen im Zusammenhang mit dem Ausschluss eines Mitglieds der Organisation werden hinter verschlossenen Türen besprochen.
    Äußert die Person, über die das Gespräch geführt wird, einen entsprechenden Wunsch, wird das Thema offen erörtert.

3.3. Befugnisse und Zuständigkeiten der Hauptversammlung
3.3.1. Die Generalversammlung hat die Befugnis, Entscheidungen zu allen Fragen der Aktivitäten der Organisation zu treffen, einschließlich:
A. Definieren der Ziele und Zielsetzungen der Organisation.
B. Genehmigung der Charta, des Manifests, der Organisation sowie deren Änderungen und Ergänzungen .
C. Annahme der Programmdokumente der Organisation und Einführung von Änderungen und Ergänzungen dazu.
D. Festlegung des Verfahrens für die Aufnahme in die Organisation und den Ausschluss von Mitgliedern der Organisation.
E. Wahl der Leitungs-, Kontroll- und Prüfungsorgane, Arbeitsgremien und Beamten der Organisation.
F. Treffen von Entscheidungen über die Umstrukturierung und Liquidation der Organisation.
G. Überprüfung und Genehmigung von Berichten der Leitungs-, Kontroll- und Prüfungsorgane, Arbeitsgremien und Beamten der Organisation.
H. Ausschluss von Vereinsmitgliedern.
I. Entscheidung über die Durchführung einer externen Prüfung der Organisation.
J. Änderungen in der Struktur und Kompetenz der Organe der Organisation.
K. Aufhebung getroffener Entscheidungen, deren Änderungen und Ergänzungen, Änderungen der Satzung der Organisation und anderer Entscheidungen im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Organisation.
L. Entscheidung, die Hauptversammlung hinter verschlossenen Türen abzuhalten.
3.3.2. eines Quorums mit mindestens zwei Dritteln der Stimmen der zur Teilnahme an der Generalversammlung registrierten Mitglieder der Organisation gefasst .
3.3.3. Die in den Absätzen d und g genannten Beschlüsse werden vorbehaltlich eines Quorums mit der Mehrheit der zur Teilnahme an der Generalversammlung registrierten Mitglieder der Organisation gefasst.

3.4. Verwaltungsrat der Organisation
3.4.1. Der Verwaltungsrat der Organisation führt und organisiert die Arbeit der Organisation gemäß den von der Generalversammlung festgelegten Zielen und Vorgaben.
3.4.2. Die Mitgliedschaft im EZB-Rat ist öffentlich.
3.4.3. Die Amtszeit der Mitglieder des Vorstands beträgt ein Jahr.
Wenn die Sitzung der Generalversammlung der Mitglieder der Organisation zur Wahl einer neuen Zusammensetzung des Verwaltungsausschusses nicht rechtzeitig abgehalten wurde, verlängern sich die Befugnisse der Mitglieder des Verwaltungsrates automatisch um den Zeitraum, der für die Wahl einer neuen Zusammensetzung erforderlich ist.
3.4.4. Der EZB-Rat wird aus den Mitgliedern der Organisation gewählt.
3.4.5. Ein Mitglied des Verwaltungsrats kann nicht Mitglied des Schieds-, Prüfungs- oder Betriebsdirektors sein.
3.4.6. Der Vorstand besteht aus 15 Mitgliedern .
3.4.7. Die Arbeitsform des EZB-Rats ist eine Sitzung.
3.4.8. Sitzungen des EZB-Rats können persönlich, persönlich, in Abwesenheit oder in Abwesenheit abgehalten werden .
3.4.9. Eine Sitzung des EZB-Rats ist gültig, wenn sich mindestens die Hälfte der Mitglieder des EZB-Rats zur Teilnahme angemeldet haben.
3.4.10. Den Vorsitz in den Sitzungen des EZB-Rats führt ein vorübergehender Vorsitzender, der für jede Sitzung aus der Mitte der Mitglieder des EZB-Rats gewählt wird.
3.4.11. Die Sitzungen des EZB-Rats stehen Mitgliedern der Organisation offen.
● Auf Beschluss des EZB-Rats kann eine Sitzung oder ein Teil einer Sitzung hinter verschlossenen Türen abgehalten werden. Hinzufügen : mit der obligatorischen Bereitstellung von Protokollen und Beschlüssen einer solchen Sitzung für die Mitglieder der Organisation.
● Geplante Sitzungen des EZB-Rats werden mindestens einmal im Monat einberufen.
3.4.12. Datum, Uhrzeit und Entwurf der Tagesordnung der geplanten Sitzung werden durch den Beschluss des Verwaltungsausschusses festgelegt.
3.4.13. Außerplanmäßige Sitzungen können auf Initiative des Sekretärs des EZB-Rats, auf Initiative von mindestens einem Drittel der Mitglieder des Verwaltungsausschusses, auf Initiative des Projektmanagers der Organisation, unterstützt von mindestens drei Mitgliedern, einberufen werden der EZB-Rat.
3.4.14. Informationen über das Format, Datum und Uhrzeit des Beginns, den Entwurf der Tagesordnung und den Initiator der Einberufung einer außerplanmäßigen Sitzung teilt der Initiator der Einberufung den Mitgliedern des EZB-Rats spätestens sieben Tage vor dem Datum der Sitzung mit.
3.4.15. Befugnisse des EZB-Rats:

● Auswahl und Kontrolle der Wirksamkeit der Umsetzung von Projekten, die im Auftrag der Organisation durchgeführt oder von dieser unterstützt werden;
● Genehmigung wichtiger Leistungsindikatoren und Fristen für Projektmanager;
● Genehmigung von Zwischen- und Abschlussberichten der Projektmanager;
● Öffentliche Vertretung der Organisation, durchgeführt auf der Grundlage einer Delegation durch Beschluss einer Sitzung des EZB-Rats;
● Vorbereitung öffentlicher Erklärungen im Namen der Organisation;
● Genehmigung des Jahreshaushaltsplans der juristischen Personen der Organisation und seiner Änderungen, des Jahresberichts über die Ausführung des Haushaltsplans der juristischen Personen der Organisation;
● Treffen von Entscheidungen über die Unterstützung von Projekten, die im Namen der Organisation durchgeführt werden;
● Entscheidungen über die Zusammenarbeit mit anderen Organisationen, politischen Vereinigungen und Einzelpersonen treffen.
● Einberufung der Generalversammlung der Organisation;
● Empfang neuer Mitglieder der Organisation, Registrierung von Mitgliedern der Organisation.
3.4.16. Befugnisse und Verantwortlichkeiten des Sekretärs des Verwaltungsausschusses:
● Führen der Korrespondenz im Namen des EZB-Rats;
● Erstellung monatlicher Berichte über die Arbeit der Organisation;
● Erstellung von Sitzungsprotokollen des Verwaltungsausschusses der Organisation;
● Benachrichtigung der Mitglieder des EZB-Rats über bei Sitzungen getroffene Entscheidungen;
● Veröffentlichung angenommener Entscheidungen des Verwaltungsausschusses über die offiziellen Ressourcen der Organisation;
● Benachrichtigung der Mitglieder des EZB-Rats über Datum, Uhrzeit und Entwurf der Tagesordnung geplanter und außerplanmäßiger Sitzungen.
3.5. Co-Vorsitzende der Organisation
3.5.1. Co-Vorsitzende von 3 Personen werden von der Generalversammlung gewählt und sind von Amts wegen Mitglieder des Verwaltungsrates.
3.5.2. Die Co-Vorsitzenden koordinieren die Maßnahmen des EZB-Rats.
3.5.3. Die Position des Co-Vorsitzenden ist öffentlich.
3.5.4. Die Amtszeit des Co-Vorsitzenden beträgt ein Jahr. Die Befugnisse der Co-Vorsitzenden enden mit dem Ende der Befugnisse der Mitglieder des EZB-Rats.
3.5.5. Die Co-Vorsitzenden werden vom Verwaltungsausschuss und der Generalversammlung der Organisation kontrolliert.
3.5.6. Jeder Co-Vorsitzende hat einen regionalen Verantwortungsbereich. Regionale Zuständigkeitsbereiche: Moskau, St. Petersburg, andere Regionen Russlands.
3.6. Prüfung der Organisation
3.6.1. Das Audit der Organisation überwacht die effektive Nutzung der von der Organisation angezogenen Ressourcen.
3.6.2. Die Mitgliedschaft im Audit ist öffentlich.
3.6.3. Die Amtszeit der Mitglieder der Revision beträgt 1 Jahr.
● Wenn die Sitzung der Generalversammlung der Mitglieder der Organisation zur Auswahl einer neuen Zusammensetzung der Revision nicht rechtzeitig abgehalten wurde, werden die Befugnisse der Mitglieder der Revision automatisch um den Zeitraum verlängert, der für die Wahl einer neuen Zusammensetzung erforderlich ist.
3.6.4. Die Zusammensetzung des Audits wird aus den Mitgliedern der Organisation gewählt.
3.6.5. Ein Mitglied der Revision kann kein Mitglied des Schiedsverfahrens, des Verwaltungsausschusses oder des Betriebsleiters sein.
3.6.6. Die Revision besteht aus 3 Mitgliedern, die aus ihrer Mitte einen Schriftführer wählen.
3.6.7. Die Arbeitsform des Audits ist eine Besprechung.
3.6.8. Prüfungssitzungen können ьpersönlich, persönlich, in Abwesenheit oder in Abwesenheit stattfinden.
3.6.9. Eine Audit-Sitzung ist gültig, wenn sich mindestens die Hälfte der Audit-Mitglieder zur Teilnahme angemeldet haben.
3.6.10. Den Vorsitz bei den Prüfungssitzungen übernimmt ein vorübergehender Vorsitzender, der für jede Sitzung aus dem Kreis der Prüfungsmitglieder gewählt wird.
3.6.11. Prüfungssitzungen sind für Mitglieder der Organisation offen.
● Auf Beschluss des Audits kann eine Sitzung oder ein Teil einer Sitzung hinter verschlossenen Türen abgehalten werden.
3.6.12. Geplante Sitzungen des Audits werden mindestens alle sechs Monate einberufen.
3.6.13. Datum, Uhrzeit und Entwurf der Tagesordnung der geplanten Sitzung werden durch die Entscheidung des Audits festgelegt.
3.6.14. Außerplanmäßige Sitzungen können auf Initiative des Prüfungssekretärs, auf Initiative von mindestens zwei Dritteln der Prüfungsmitglieder, auf Initiative des Projektmanagers der Organisation, unterstützt von mindestens einem Prüfungsmitglied, einberufen werden.
3.6.15. Informationen über das Format, das Datum und die Uhrzeit des Beginns, den Entwurf der Tagesordnung und den Initiator der Einberufung einer außerplanmäßigen Sitzung teilt der Initiator der Einberufung den Mitgliedern der Prüfung spätestens sieben Tage vor dem Datum der Sitzung mit.
3.6.16. Befugnisse und Verantwortlichkeiten des Audits:
● Überprüfung von Verträgen, Konten und Primärdokumenten, die die Organisation zur Durchführung ihrer Aktivitäten verwendet.
● Erstellung einer Stellungnahme zum Haushaltsentwurf und eines Berichtsentwurfs über die Ausführung des Haushaltsplans der Organisation;
● Einberufung der Generalversammlung der Organisation.
3.6.17. Befugnisse des Prüfungssekretärs:
● Durchführung von Audit-Korrespondenz;
● Erstellung von Protokollen der Audit-Sitzungen;
● Benachrichtigung der Mitglieder des Audits über Entscheidungen, die bei Sitzungen getroffen wurden;
● Veröffentlichung angenommener Prüfungsentscheidungen;
● Benachrichtigung der Audit-Mitglieder über Datum, Uhrzeit und Tagesordnungsentwurf geplanter und außerplanmäßiger Sitzungen.
3.7. Schlichtungsorganisation
3.7.1. Das Schiedsgericht überwacht die Einhaltung der Charta, des Manifests und des Ethikkodex durch Mitglieder der Organisation, ihrer Organe und Beamten und beteiligt sich an der Lösung interner Konflikte von Mitgliedern der Organisation.
3.7.2. Die Mitgliedschaft in der Schiedsgerichtsbarkeit ist öffentlich.
3.7.3. Die Amtszeit der Mitglieder der Schiedsgerichtsbarkeit beträgt 1 Jahr.
● Wenn die Sitzung der Hauptversammlung der Mitglieder der Organisation zur Wahl einer neuen Zusammensetzung des Schiedsverfahrens nicht rechtzeitig abgehalten wurde, verlängern sich die Befugnisse der Mitglieder des Schiedsverfahrens automatisch um den Zeitraum, der für die Wahl einer neuen Zusammensetzung erforderlich ist.
3.7.4. Die Zusammensetzung des Schiedsgerichts wird aus den Mitgliedern der Organisation gewählt.
3.7.5. Ein Mitglied des Schiedsverfahrens kann kein Mitglied der Prüfung, des Verwaltungsausschusses oder des Betriebsleiters sein.
3.7.6. Das Schiedsgericht besteht aus 3 Mitgliedern, die aus ihrer Mitte einen Schriftführer wählen.
3.7.7. Die Arbeitsform des Schiedsverfahrens ist eine Sitzung.
3.7.8. Schlichtungsgespräche können persönlich, in Anwesenheit, in Abwesenheit oder in Abwesenheit stattfinden .
3.7.9. Eine Schiedsgerichtssitzung ist gültig, wenn sich mindestens die Hälfte der Schiedsgerichtsmitglieder zur Teilnahme angemeldet hat.
3.7.10. Die Sitzungen des Schiedsverfahrens werden von einem vorübergehenden Vorsitzenden geleitet, der für jede Sitzung aus dem Kreis der Mitglieder des Schiedsverfahrens gewählt wird.
3.7.11. Die Sitzungen des Schiedsverfahrens stehen Mitgliedern der Organisation offen.
● Auf Beschluss des Schiedsgerichts kann eine Sitzung oder ein Teil einer Sitzung hinter verschlossenen Türen abgehalten werden.
3.7.12. Geplante Sitzungen des Schiedsverfahrens werden mindestens einmal im Jahr einberufen.
3.7.13. Datum, Uhrzeit und Entwurf der Tagesordnung der geplanten Sitzung werden durch die Entscheidung des Schiedsgerichts festgelegt.
3.7.14. Außerplanmäßige Sitzungen können auf Initiative des Schiedssekretärs und auf Initiative von mindestens zwei Dritteln der Mitglieder des Schiedsgerichts einberufen werden.
Der Sekretär des Schiedsverfahrens ist verpflichtet, eine Sitzung des Schiedsverfahrens einzuberufen, wenn das Schiedsverfahren von einem Mitglied der Organisation einen Antrag über einen Verstoß gegen die Charta, das Manifest oder den Ethikkodex erhält. Eine solche Sitzung muss innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags beim Schiedsgericht stattfinden.
3.7.15. Informationen über das Format, das Datum und die Uhrzeit des Beginns, den Entwurf der Tagesordnung und den Initiator der Einberufung einer außerplanmäßigen Sitzung teilt der Initiator der Einberufung den Mitgliedern des Schiedsgerichts spätestens sieben Tage vor dem Datum der Sitzung mit.
3.7.16. Befugnisse des Schiedsverfahrens:
A. Erstellung einer Stellungnahme zu Änderungsentwürfen zur Charta, zum Manifest und zum Ethikkodex;
B. Entscheidungen über mutmaßliche Verstöße gegen die Charta, das Manifest und den Ethikkodex treffen;
C. Einleitung einer Untersuchung eines möglichen Verstoßes gegen die Charta, das Manifest und den Ethikkodex;
D. Berücksichtigung von Beschwerden von Mitgliedern über die Handlungen anderer Mitglieder der Organisation;
E. Eine Entscheidung treffen, die Mitgliedschaft in der Organisation auszusetzen;
F. Einberufung der Generalversammlung der Organisation.
3.7.17. Die Entscheidung über die in Abschnitt 3.6.16.e genannte Frage muss von der Mehrheit der Mitglieder des Schiedsgerichts im Verhältnis zu den Mitgliedern der Organisation, von mindestens zwei Dritteln der Mitglieder des Schiedsgerichts im Verhältnis zu den Mitgliedern der Organisation, getroffen werden Leitungs-, Kontroll- und Prüfungsorgane der Organisation und ihrer Beamten.
3.7.18. Gegen die Entscheidung des Schiedsgerichts kann bei der Hauptversammlung Berufung eingelegt werden.
3.7.19. Befugnisse des Sekretärs der Schiedsgerichtsbarkeit:
● Korrespondenzführung im Rahmen des Schiedsverfahrens;
● Erstellung von Protokollen von Schlichtungssitzungen;
● Benachrichtigung der Mitglieder des Schiedsgerichts über Entscheidungen, die bei Sitzungen getroffen wurden;
● Veröffentlichung angenommener Entscheidungen des Schiedsverfahrens;
● Benachrichtigung der Schiedsgerichtsmitglieder über Datum, Uhrzeit und Entwurf der Tagesordnung geplanter und außerplanmäßiger Sitzungen.

3.8. Betriebsleiter der Organisation
3.8.1. Der Einsatzleiter darf im Namen der Organisation keine politischen Erklärungen oder Kommentare abgeben.
3.8.2. Der Einsatzleiter kann eine Person sein, die kein Mitglied der Organisation ist.
3.8.3. Die Amtszeit beträgt ein Jahr.
Wenn die Sitzung der Generalversammlung der Mitglieder der Organisation zur Wahl eines neuen Operationsdirektors nicht rechtzeitig abgehalten wurde, werden die Befugnisse des Operationsdirektors automatisch um den Zeitraum verlängert, der für die Wahl einer neuen Zusammensetzung erforderlich ist.
3.8.4. Die Position des Operations Director ist öffentlich.
3.8.5. Der Betriebsleiter darf kein Mitglied des Schieds-, Prüfungs- oder Verwaltungsausschusses der Organisation sein.
3.8.6. Befugnisse des Betriebsleiters:
● technische Unterstützung für die Arbeit der Organisation;
● Erstellung eines Haushaltsentwurfs für das nächste Jahr, Erstellung eines Berichts über die Haushaltsausführung für das Vorjahr;
● Vorbereitung von Anträgen auf Drittmittel.
3.8.7. Für den Fall, dass der Operations Director seinen Aufgaben aus den unten aufgeführten Gründen nicht nachkommen kann, hat das Management Committee das Recht, einen Interims-Operations Director zu ernennen.
3.8.8. Gründe für die Ernennung eines Interims-Betriebsleiters:
● Rücktritt des Director of Operations;
● vom Betriebsleiter begangene und durch die Entscheidung des Schiedsgerichts oder der Prüfung bestätigte Verstöße;
● Tod;
● Untätigkeit, ausgedrückt in der Abwesenheit von Antworten auf eine Anfrage eines autorisierten Mitglieds des Verwaltungsausschusses für mehr als 13 Tage (außer im Falle einer Vorankündigung von Urlaub oder Krankheit).

  1. Mitgliedschaft in der Organisation, Rechte und Pflichten der Mitglieder
    4.1. Mitgliedschaft in der Organisation
    4.1.1. Die Mitgliedschaft in der Organisation ist freiwillig und individuell.
    4.1.2. Die Gründer der Organisation werden automatisch deren Mitglieder.
    4.1.3. Den Mitgliedern der Organisation steht in der Mitgliederversammlung eine ausschlaggebende oder beratende Stimme zu
    4.1.4. Mitglieder der Organisation mit ausschlaggebender Stimme können sein:
    ● gewählt als Ergebnis von Wahlen zu öffentlichen Ämtern in der Russischen Föderation frühestens am 1. Januar 2012;
    ● die Werte der Organisation teilen, die im Manifest der Organisation verankert sind ;
    ● Bestätigung der Anerkennung der Satzung der Organisation .
    4.1.5. Mitglieder der Organisation mit beratender Stimme können folgende Personen sein:
    ● keine Personen sein, die aufgrund von Wahlen zu öffentlichen Ämtern in der Russischen Föderation frühestens am 1. Januar 2012 gewählt wurden;
    ● die Werte der Organisation teilen, die im Manifest der Organisation verankert sind;
    ● Bestätigung der Satzung der Organisation;
    ● mindestens 5 Mitglieder der Organisation, die Empfehlungen abgegeben haben.
    4.1.6. Die Aufnahme in die Organisation kann verweigert werden, wenn verlässliche Informationen darüber vorliegen, dass ein Bewerber um Mitgliedschaft in der Organisation an der Organisation von Wahlbetrug beteiligt war, bei der Ausübung seiner Befugnisse im Interesse von „Einiges Russland“ oder mit ihm verbundenen Personen gehandelt hat oder an Korruption beteiligt war Schemata.
    Ein Bewerber, dem die Aufnahme in die Organisation verweigert wird, kann gegen die Ablehnung Berufung einlegen, indem er sich an die Schiedsstelle der Organisation wendet.
    4.1.7. Mitglieder der Organisation, die an den Aktivitäten der Organisation teilnehmen, haben Rechte und Pflichten gemäß der Charta.
    4.1.8. Befugnisse der stimmberechtigten Mitglieder
    4.1.9. Befugnisse der Mitglieder mit beratender Stimme:

4.2. Beitritt zur Organisation
4.2.1. Ein Bewerber um Mitgliedschaft in der Organisation reicht einen Antrag auf Aufnahme in den Verwaltungsausschuss der Organisation ein.
Die Gründer der Organisation müssen dem Vorstand innerhalb eines Monats nach Abschluss des Gründungskongresses Angaben zu ihrer Person in der in Ziffer 3.2.2 genannten Menge vorlegen.
4.2.2. Ein Antrag auf Aufnahme in die Organisation muss folgende Informationen enthalten:
● Name, Vorname, Vatersname;
● Geburtsdatum;
● Anschrift des ständigen bzw. Hauptwohnsitzes;
● Bestätigung der Anerkennung der Bestimmungen der Satzung und des Manifests der Organisation;
● Kontaktdaten: Telefonnummer, E-Mail-Adresse;
● Informationen über die Wahl in ein öffentliches Amt auf dem Territorium der Russischen Föderation frühestens am 1. Januar 2012.
4.2.3. Die Frist für die Prüfung eines Antrags auf Beitritt zur Organisation und die Annahme einer Entscheidung darüber beträgt einen Kalendermonat ab dem Datum der Einreichung des Antrags . Die Frist zur Prüfung des Antrags und zur Entscheidung darüber kann um die in Ziffer 4.2.7 genannte Zeit verlängert werden.
4.2.4. Über die Aufnahme in die Organisation entscheidet der Vorstand der Organisation.
Auf Empfehlung des Schiedsgerichts der Organisation oder von mindestens 20 Prozent der Mitglieder der Organisation kann eine Person, die die in Abschnitt 4.2.2 aufgeführten Kriterien erfüllt, von der Generalversammlung in die Organisation aufgenommen werden.
4.2.5. Die Entscheidung über die Aufnahme in die Organisation erfolgt durch offene Abstimmung mit Stimmenmehrheit aus der Anzahl der an der Sitzung teilnehmenden Personen (Mitglieder) des bevollmächtigten Gremiums, sofern die Beschlussfähigkeit gegeben ist.
4.2.6. Die Rechte und Pflichten eines Mitglieds der Organisation entstehen ab dem Datum, an dem der Vorstand über die Aufnahme in die Organisation entscheidet.
● Wird der Beschluss über die Aufnahme in den Verein durch die Mitgliederversammlung gefasst, so entstehen Rechte und Pflichten ab dem auf das Ende der Mitgliederversammlung folgenden Tag.
Die Aufnahme in die Organisation wird ab dem Datum der Übermittlung der Informationen über die Einberufung der Hauptversammlung der Organisation an die Mitglieder der Organisation bis zum Tag nach dem Tag des Abschlusses der Hauptversammlung der Organisation ausgesetzt.
4.3. Registrierung der Mitglieder der Organisation
4.3.1. Die Registrierung der Mitglieder der Organisation wird vom Verwaltungsausschuss auf der Grundlage des Mitgliederregisters der Organisation gemäß den von den Mitgliedern der Organisation bei ihrem Beitritt bereitgestellten Informationen geführt.
4.3.2. Die Gesamtzahl der Mitglieder der Organisation wird durch die Anzahl der beim Verwaltungsausschuss registrierten Mitglieder der Organisation bestimmt.
4.3.3. Der Verwaltungsausschuss genehmigt durch seinen Beschluss die Formulare für die Registrierung von Mitgliedern der Organisation und die Regeln für die Führung des Mitgliederregisters der Organisation.
4.3.4. Die Registrierung der Mitglieder der Organisation erfolgt unter Einhaltung der Informationssicherheitsvorschriften, um den Verlust personenbezogener Daten zu verhindern.
4.4. Beendigung der Mitgliedschaft in der Organisation
4.4.1. Ein Mitglied der Organisation beendet (verliert) die Mitgliedschaft in der Organisation im Falle von:
● freiwilliger Austritt aus der Organisation aufgrund eines persönlichen schriftlichen Antrags;
● Ausschluss aus der Organisation in der in dieser Charta festgelegten Weise;
● des Todes.
4.4.2. Ein Mitglied der Organisation kann die Mitgliedschaft in der Organisation auf der Grundlage eines persönlichen Antrags, der beim Vorstand eingereicht wird, freiwillig beenden.
4.4.3. Die Beendigung der Mitgliedschaft in der Organisation erfolgt mit dem Datum des Eingangs eines schriftlichen Antrags beim Vorstand.
● Im Falle des Todes eines Mitglieds der Organisation entscheidet der Vorstand über die Beendigung der Mitgliedschaft in der Organisation innerhalb einer Woche ab dem Datum, an dem der Vorstand zuverlässige Informationen über den Tod eines Mitglieds der Organisation erhält.
● Bei Inaktivität eines Mitglieds der Organisation für 1 Jahr ohne triftigen Grund.
4.4.4. Ein Mitglied der Organisation kann aus der Organisation ausgeschlossen werden, wenn es gegen die Satzung, den Ethikkodex oder das Manifest der Organisation verstößt oder weil es Handlungen vornimmt, die die Organisation diskreditieren.
4.4.5. Die Mitgliederversammlung des Vereins hat das Recht, über den Ausschluss aus dem Verein zu entscheiden.
4.4.6. Die Entscheidung über den Ausschluss von Mitgliedern der Organisation erfolgt in offener Abstimmung mit einfacher Stimmenmehrheit der an der Mitgliederversammlung teilnehmenden Personen, sofern die Beschlussfähigkeit gegeben ist.
● Das Schiedsgericht der Organisation kann durch einen mit Mehrheitsbeschluss gefassten Beschluss die Mitgliedschaft einer Person in der Organisation suspendieren, bis die Frage ihres Ausschlusses von der Generalversammlung geprüft wird.
4.4.7. Eine aus der Mitgliedschaft der Organisation ausgeschlossene Person hat das Recht, gegen die Entscheidung über ihren Ausschluss innerhalb von zwei Monaten ab dem Datum der Annahme der entsprechenden Entscheidung beim Schiedsgericht der Organisation Berufung einzulegen.
4.4.8. Ein ausgeschlossenes Mitglied der Organisation kann innerhalb eines Jahres nach der Entscheidung über seinen Ausschluss nicht wieder in die Organisation aufgenommen werden.
4.4.9. Über den Ausschluss von Vereinsmitgliedern erfolgt ein entsprechender Eintrag im Mitgliederverzeichnis des Vereins.

4.5. Rechte und Pflichten der Mitglieder der Organisation
4.5.1. Ein Mitglied der Organisation hat das Recht:
● Wählen und werden in die Leitungs-, Kontroll-, Prüfungs- und Arbeitsgremien der Organisation gewählt.
● Beteiligen Sie sich an der Abstimmung über Fragen der Aktivitäten der Organisation in der in dieser Charta festgelegten Weise.
● Nehmen Sie an den Aktivitäten der Organisation und ihren Veranstaltungen teil.
● Erhalten Sie Informationen über die Aktivitäten der Organisation und ihrer Organe.
● Senden Sie Anträge und Vorschläge an die Organe der Organisation und erhalten Sie Antworten auf Ihre Anfragen und Anträge.
● Handeln Sie im Namen der Leitungsorgane der Organisation im Namen der Organisation.
● Berufung gegen Entscheidungen und Maßnahmen der Leitungsorgane der Organisation und ihrer Mitglieder beim Schiedsgericht der Organisation. Gegen die Schiedsentscheidung kann bei der Mitgliederversammlung der Organisation Berufung eingelegt werden.
● Beenden Sie die Mitgliedschaft in der Organisation auf die in dieser Satzung festgelegte Weise.
4.5.2. Ein Mitglied der Organisation ist verpflichtet:
● Befolgen Sie die Charta, das Manifest, den Ethikkodex und die internen Vorschriften der Organisation.
● Begehen Sie keine Handlungen (Unterlassungen), die die Organisation diskreditieren.
● Tragen Sie zur Umsetzung der Ziele und Ziele der Organisation bei.
● Persönlich die Entscheidungen der Leitungsgremien der Organisation umsetzen und zu deren Umsetzung beitragen.
● Nehmen Sie an den Aktivitäten der Gremien der Organisation teil, in die er gewählt wurde oder der er angehört.
● Beteiligen Sie sich an der Umsetzung der Projekte der Organisation gemäß den im Rahmen des Projekts übernommenen Verpflichtungen.
● Informieren Sie den Vorstand unverzüglich über Änderungen der bereitgestellten Informationen bei der Aufnahme in die Organisation.

  1. Projekte der Organisation
    5.1. Projektaktivitäten in der Organisation
    5.1.1. Eine der Formen der Umsetzung der satzungsmäßigen Ziele der Organisation ist die Projekttätigkeit.
    5.1.2. Das Projekt wird von einem Initiator oder einer Initiativgruppe aus dem Kreis der Mitglieder der Organisation oder Dritter vorgeschlagen, darf die Ressourcen der Organisation nutzen, die Ergebnisse des Projekts gehören der Organisation. ( Mitglieder der Organisation können Projekte vorschlagen, die auf die Erreichung der Ziele und Vorgaben der Organisation abzielen.)
    5.1.3. Ein Projekt kann von der Organisation unterstützt werden, wenn es die folgenden Kriterien erfüllt:
    ● Einhaltung der im Manifest dargelegten Werte der Organisation.
    ● Ob der Projektinitiator über Ressourcen für die Umsetzung verfügt oder ob die Organisation in der Lage ist, Ressourcen für die Umsetzung des Projekts bereitzustellen.
    ● Relevanz, die Fähigkeit, die Wirkung des Projekts zu messen, die Effizienz der Verwendung der Mittel der Organisation (sofern diese beantragt werden sollen), die Fähigkeit, das Projekt innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens umzusetzen.
    5.1.4. Der Lenkungsausschuss ist für die Prüfung der eingegangenen Projektvorschläge verantwortlich.
    5.1.5. Die Entscheidung, das Projekt zu unterstützen, erfolgt durch Mehrheitsbeschluss der Teilnehmer der Sitzung des Lenkungsausschusses.
    5.1.6. Gegen die Entscheidung, die Unterstützung des Projekts zu verweigern, kann beim Schiedsgericht der Organisation Berufung eingelegt werden.
  2. Beziehungen der Organisation zu anderen Organisationen, politischen Vereinigungen, Einzelpersonen
    6.1.1. Bei ähnlichen Werten, Zielen und Zielen kann die Organisation eine Zusammenarbeit mit anderen Organisationen, politischen Vereinigungen und Einzelpersonen vereinbaren.
    6.1.2. Die Bedingungen der Zusammenarbeit werden durch eine vom Vorstand genehmigte Vereinbarung festgelegt.